Seit dem 19.03.2022 ist eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung gültig.
Folgende Änderungen betreffen den Sportbetrieb:
• Sport im Freien: keine einschränkenden Regelungen
• Sport in Innenräumen: 3G-Regelung
• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
• Trainer*innen und Übungsleiter*innen: 3G-Regelung
• Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 02.04.2022.
Bleibt alle gesund und passt auf Euch auf!