Den Vorstand haben fristgerecht Anträge erreicht. Hier findest du Anträge, Texte und Erläuterungen zu den Anträgen.
- Antrag auf Satzungsänderung
Der Vorstand beantragt, die bestehende Satzung des Vereins zu ändern.
Der überarbeitete Satzungstext ist hier (Link mit pdf. einfügen) einsehbar und Bestandteil der Beschlussfassung. Unsere bestehende Satzung findest du hier Link zur Satzung einfügen)
Begründung:
Die Satzungsänderung dient der strukturellen und organisatorischen Weiterentwicklung des Vereins. Ziel ist es, klare Zuständigkeiten zu schaffen, das Ehrenamt zu entlasten und den Verein moderner, handlungsfähiger und zukunftssicher aufzustellen – ohne die bewährten Grundprinzipien zu verändern.
Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen findest du hier (Link mit pdf. einfügen).
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgelegten Änderungen der Satzung. Die Änderungen treten mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
2. Antrag auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
Hiermit beantragt der Vorstand, die Mitgliedsbeiträge des Vereins wie folgt anzupassen:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von derzeit € 10,50 für die ermäßigte Mitgliedschaft auf € 14,50
sowie
von € 14,50 auf € 19,50 für die Vollmitgliedschaft erhöht.
Die Anpassung tritt zum 1.1.2027 in Kraft.
Begründung:
Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ist erforderlich, um seit der letzten Beitragserhöhung vor 14 Jahren gestiegene Energie- und Fixkosten, ein erheblich erweitertes Leistungs- und Vereinsangebot sowie die mit der gesellschaftspolitischen Rollenwahrnehmung des Vereins verbundenen Außendarstellungsaufwendungen auskömmlich finanzieren zu können. Weiterhin soll mit der Beitragserhöhung sichergestellt werden, dass der Verein auch künftig in seiner Arbeit und seinem Angebot personell und materiell nachhaltig in der Finanzierung sichergestellt ist.
Insoweit dient die Beitragserhöhung aktueller und künftiger Stabilität und Weiterentwicklung des Vereins und seines Angebots. Die Beitragserhöhung ist vor dem Hintergrund einer seriösen Finanzkalkulation sorgfältig, deckungswirtschaftlich und unter Abwägung und Berücksichtigung sozialverträglicher Aspekte nach bestem Wissen und Gewissen geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt die oben genannte Anpassung der Mitgliedsbeiträge.