Hinweise zur Außenkommunikation, sozialen Netzwerken und Nutzung externer Plattformen
Bitte beachtet dazu folgende verbindliche Regelungen:
- Veröffentlichung auf externen Plattformen
- Eine Registrierung, Veröffentlichung oder Bewerbung von Veranstaltungen (z.B. Veranstaltungsplattformen wie „rausgegangen Köln“, Eventportale etc.) im Namen des SC Janus auf externen Plattformen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsstelle zulässig.
- Eigene Aktivitäten von Abteilungen/Sportgruppen dürfen nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Angebot oder eine Veranstaltung des Vereins, sofern keine Freigabe vorliegt.
- Nutzung sozialer Netzwerke und Webseiten
(z.B. Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn sowie Abteilungswebseiten oder eigene Internetauftritte)
- Das Erstellen von Profilen, Seiten, Webseiten oder Accounts im Namen des SC Janus oder einzelner Abteilungen ist nur mit vorheriger Freigabe zulässig.
- Bestehende Accounts und Webseiten müssen der Geschäftsstelle benannt werden und sich an die abgestimmten Kommunikationsrichtlinien halten.
- Webseiten müssen sich an die geltenden Regelungen für Abteilungswebseiten halten.
Für alle Accounts und Webseiten sind verantwortliche Administrator*innen zu benennen und bei der Geschäftsstelle zu hinterlegen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. - Inhalte mit Außenwirkung (insbesondere öffentliche Beiträge, Stellungnahmen, Veranstaltungsankündigungen oder Kooperationen) gelten als Teil der Öffentlichkeitsarbeit und sind im Zweifel mit dem Vorstand Presse & Kommunikation abzustimmen.
- Anfragen von Medien, Presse oder externen Dritten über soziale Netzwerke sind nicht eigenständig zu beantworten, sondern unverzüglich an die Geschäftsstelle bzw. den Vorstand weiterzuleiten.
- Eigene Stellungnahmen im Namen des Vereins über soziale Netzwerke sind ohne Freigabe nicht zulässig.
- Inhalte und Außendarstellung
- Inhalte dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie der offiziellen Positionierung und den Werten des Vereins entsprechen.
- Es ist untersagt, durch Inhalte, Namen oder Darstellung den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein offizielles Vereinsangebot, sofern keine Freigabe vorliegt.
- Verbindliche Aussagen zu Angeboten, Terminen, Preisen oder Kooperationen dürfen nicht ohne Abstimmung veröffentlicht werden.
- Nutzung des Vereinsnamens und Logos
- Der Name „SC Janus“ sowie das Vereinslogo dürfen nur im Rahmen offiziell abgestimmter Aktivitäten verwendet werden.
- Die Nutzung des Logos (z.B. auf Flyern, Social Media, Websites oder externen Plattformen) ist freigabepflichtig.
- Veränderungen am Logo oder eine Nutzung in nicht abgestimmten Kontexten sind unzulässig.
Abteilungslogos:
- Bestehende Abteilungslogos sind mit der Geschäftsstelle abzustimmen und freizugeben.
- Die Neuentwicklung oder Einführung von Abteilungslogos ist vorab genehmigungspflichtig.
- Auch für Abteilungslogos gelten die Vorgaben zur einheitlichen Außendarstellung des Vereins.
- Verträge, Angebote, Zusagen
Es ist ausdrücklich untersagt, gegenüber Dritten rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen oder den Anschein einer entsprechenden Befugnis zu erwecken. Insbesondere ist es untersagt, ohne ausdrückliche Bevollmächtigung durch den Vorstand:
- Verträge abzuschließen oder anzubahnen
- Verbindliche Zusagen oder Angebote abzugeben
- Rechtliche Verpflichtungen einzugehen
- Erklärungen mit Außenwirkung für den Verein abzugeben
Jegliche Kommunikation mit externen Dritten darf keine rechtliche Bindung für den Verein erzeugen. Die Geschäftsführung des Vereins liegt allein beim Vorstand, sodass alle Verträge und Erklärungen grundsätzlich an den Verein, zu Händen des Vorstandes, unter Angabe der Vereinsadresse zu richten sind. Zeichnungsberechtigt für den Verein ist allein der BGB-Vorstand.
Verstöße können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Verantwortung und Abstimmung
- Die Verantwortung für die Außendarstellung des Vereins liegt zentral beim Vorstand.
- Im Zweifel ist vor jeder Veröffentlichung oder Registrierung Rücksprache zu halten.
Bereits bestehende Profile, Veranstaltungen oder Einträge sind entsprechend zu prüfen und ggf. mit der Geschäftsstelle abzustimmen oder anzupassen.
Im Zweifel gilt: Bitte vor Veröffentlichung kurz abstimmen.